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   BGH, 31.08.2021 - XIII ZB 60/20   

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https://dejure.org/2021,39672
BGH, 31.08.2021 - XIII ZB 60/20 (https://dejure.org/2021,39672)
BGH, Entscheidung vom 31.08.2021 - XIII ZB 60/20 (https://dejure.org/2021,39672)
BGH, Entscheidung vom 31. August 2021 - XIII ZB 60/20 (https://dejure.org/2021,39672)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anordnuug der vorläufigen Freiheitsentziehung zur Sicherung der Abschiebung; Feststellung der erforderlichen Dauer der Haft nach vorheriger Anhörung des Betroffenen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 417 Abs. 2 Nr. 3 -4
    Anordnuug der vorläufigen Freiheitsentziehung zur Sicherung der Abschiebung; Feststellung der erforderlichen Dauer der Haft nach vorheriger Anhörung des Betroffenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.07.2014 - V ZB 80/13

    Zurückschiebungshaftsache: Aufhebung bzw. Rechtswidrigkeitsfeststellung für die

    Auszug aus BGH, 31.08.2021 - XIII ZB 60/20
    Mängel des Haftantrages können behoben werden, indem die Behörde von sich aus oder auf richterlichen Hinweis ihre Darlegungen ergänzt und dadurch die Lücken in ihrem Haftantrag schließt oder indem der Haftrichter selbst die Voraussetzungen zur Durchführbarkeit der Abschiebung und zu der dafür erforderlichen Haftdauer in seiner Entscheidung feststellt (BGH, Beschlüsse vom 16. Juli 2014 - V ZB 80/13, InfAuslR 2014, 384 Rn. 21 ff.; vom 19. Mai 2020 - XIII ZB 17/19, juris Rn. 12).
  • BGH, 07.04.2020 - XIII ZB 53/19

    Anforderungen an die Anordnung einer Überstellungshaft nach Art. 28 Abs. 2

    Auszug aus BGH, 31.08.2021 - XIII ZB 60/20
    Fehlt es daran, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (st. Rspr., vgl. nur Senat, Beschluss vom 7. April 2020 - XIII ZB 53/19, juris Rn. 7 mwN).
  • BGH, 20.04.2021 - XIII ZB 47/20

    Voraussetzung für die Bestehensvermutung einer Fluchtgefahr bei vergangener

    Auszug aus BGH, 31.08.2021 - XIII ZB 60/20
    Es ist unverzichtbare Voraussetzung rechtsstaatlichen Verfahrens, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (st. Rspr., etwa BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2021 - XIII ZB 14/19, juris Rn. 14; vom 20. April 2021 - XIII ZB 47/20, juris Rn. 15).
  • BGH, 25.01.2018 - V ZB 201/17

    Erfolgsaussichten einer Rechtsbeschwerde eines zwischenzeitlich abgeschobenen

    Auszug aus BGH, 31.08.2021 - XIII ZB 60/20
    Zwingende weitere Voraussetzung für eine Heilung ist in einem solchen Fall, dass der Betroffene zu den ergänzenden Angaben persönlich angehört wird (st. Rspr., BGH, Beschluss vom 25. Januar 2018 - V ZB 201/17, juris Rn. 8 mwN).
  • BGH, 26.01.2021 - XIII ZB 14/19

    Überschreiten des Zeitraums der Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung

    Auszug aus BGH, 31.08.2021 - XIII ZB 60/20
    Es ist unverzichtbare Voraussetzung rechtsstaatlichen Verfahrens, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (st. Rspr., etwa BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2021 - XIII ZB 14/19, juris Rn. 14; vom 20. April 2021 - XIII ZB 47/20, juris Rn. 15).
  • BGH, 19.05.2020 - XIII ZB 17/19

    Vorliegen eines zulässigen Haftantrags für die Anordnung der Haft zur Sicherung

    Auszug aus BGH, 31.08.2021 - XIII ZB 60/20
    Mängel des Haftantrages können behoben werden, indem die Behörde von sich aus oder auf richterlichen Hinweis ihre Darlegungen ergänzt und dadurch die Lücken in ihrem Haftantrag schließt oder indem der Haftrichter selbst die Voraussetzungen zur Durchführbarkeit der Abschiebung und zu der dafür erforderlichen Haftdauer in seiner Entscheidung feststellt (BGH, Beschlüsse vom 16. Juli 2014 - V ZB 80/13, InfAuslR 2014, 384 Rn. 21 ff.; vom 19. Mai 2020 - XIII ZB 17/19, juris Rn. 12).
  • BGH, 02.08.2022 - XIII ZB 79/20

    Anordnung und Vollzug der Haft eines Betroffenen zur Sicherung der Abschiebung

    Eine begleitete Abschiebung mit einem Linienflug war zum damaligen Zeitpunkt wegen der mangelnden Kooperation der pakistanischen Behörden nicht möglich (vgl. BGH, Beschluss vom 31. August 2021 - XIII ZB 60/20, juris Rn. 8).
  • BGH, 25.04.2022 - XIII ZB 23/20

    Haftanordnung wegen Ausreisepflichtigkeit des Betroffenen

    Daraus ergibt sich, dass eine (frühere) begleitete Abschiebung mit einem Linienflug zum damaligen Zeitpunkt bei einer Rückführung nach Pakistan nicht möglich war (vgl. BGH, Beschluss vom 31. August 2021 - XIII ZB 60/20, juris Rn. 8), und dass es sich bei dem Flugtermin am 3. März 2020 um den nächstmöglichen Termin einer Sammelrückführung handelte.
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